* Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchtstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer max. Leermasse von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm, oder einer anderen Antriebsform.
* Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleisung v0n nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätze, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nich tmehr als 45 kn/h einer max. Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 ccm, oder einer andern Antriebsform.